Gegenstand des Evaluationsauftrags ist die Bewertung der Ergebnisse und Wirkungen von Maßnahmen und Projekten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Zuständige Behörde für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union zwischen 2014 und 2017 finanziell gefördert hat. Die Evaluation des Fonds erfolgt nach einer von der EU-Kommission vorgegebenen Struktur und thematisiert Aspekte wie Effektivität, Wirksamkeit, Effizienz, Transparenz, Nachhaltigkeit, Kohärenz, Zusätzlichkeit sowie Transfer.
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keine