Im Rahmen der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts soll auch die bisherige Praxis der Kostenheranziehung nach §§ 91 bis 94 SGB VIII überprüft werden. Dabei soll das Heranziehungsverfahren möglichst mit dem in der Eingliederungshilfe nach SGB IX harmonisiert werden, das im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes von 2016 (BTHG) grundlegend verändert wurde. Vor diesem Hintergrund führt das ISG das Forschungsprojekt zum Vergleich der Systeme der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII und der Eingliederungshilfe nach SGB IX durch, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.
Die Studie beginnt mit einer Bestandsaufnahme der Heranziehungspraxis in beiden Rechtskreisen, die zu einer Synopse beider Rechtskreise aufgearbeitet und miteinander verglichen werden. Darauf aufbauend führt das ISG eigene empirische Erhebungen durch, die die Befragung von Jugendämtern wie auch von Trägern der Eingliederungshilfe beinhalten. Die Befragung der Jugendämter wird mit der Durchführung einer Analyse von Einzelakten verbunden, in der detaillierte Angaben zu den Heranziehungsfällen vermerkt werden. Auf dieser Grundlage werden anschließend die Kostenbeiträge in beiden Rechtskreisen differenziert nach Fallgruppen analysiert und unterschiedliche Szenarien einer veränderten Kostenheranziehung unter Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Auswirkungen berechnet. Unter Bezugnahme auf diese Szenarien und deren finanzielle Auswirkungen werden abschließend Handlungsempfehlungen für die Harmonisierung beider Heranziehungsverfahren abgeleitet.