Im Mittelpunkt der Studie standen die Auswirkungen von Leistungskürzungen im Bereich des SGB II auf die Lebenslage der Leistungsbezieher sowie die Frage, inwieweit sie bei den Sanktionierten zur Erhöhung des Eigenbemühens und zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit beitragen. Des Weiteren wurde der Frage nachgegangen, ob von der Verhängung von Sperrzeiten nach § 159 SGB III ähnliche Kooperations- und Motivationssteigerungen bzw. verhaltenslenkende Wirkungen ausgehen. Die Untersuchung basiert auf der Auswertung der statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie einer Repräsentativbefragung von sanktionierten und nicht sanktionierten Leistungsbeziehern aus den beiden Rechtskreisen SGB III und SGB II.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit einer Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen im Leistungsbezug nach SGB II und SGB III in NRW beauftragt. Die Untersuchung basiert im Wesentlichen auf der Auswertung einer Repräsentativbefragung von sanktionierten und nicht sanktionierten Leistungsbeziehern aus den beiden Rechtskreisen, die im Rahmen dieser Studie durchgeführt wird.
Im Mittelpunkt der Studie stehen – bezogen auf den Bereich des SGB II – die Auswirkungen von Leistungskürzungen auf die Lebenslage der Leistungsbezieher und inwieweit sie zu der vom Gesetzgeber intendierten Überwindung des Leistungsbezugs, Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Intensivierung der Integrationsbemühungen sowie zur Erhöhung der Kooperationsbereitschaft mit den Vermittlungsfachkräften beitragen. Es soll geklärt werden, unter welchen Bedingungen dies geschieht und welche Umstände bzw. Bedingungen diese Intentionen des Gesetzgebers möglicherweise konterkarieren.
Im Rahmen der Studie werden rd. 2.000 Leistungsbezieher telefonisch befragt sowie mit einigen Fachkräften in den Jobcentern in NRW Gespräche geführt.
Ziel dieser Expertengespräche in den Jobcentern ist es, vertiefende Einblicke in die Praxis und Einschätzungen zu einem aus Sicht der Jobcenter sachgerechten, angemessenen und zielführenden Umgang mit Sanktionen zu gewinnen. Diese Einblick und Erkenntnisse sollen vor allem dazu dienen, die im Rahmen der Repräsentativbefragung erhobenen Daten besser verstehen und interpretieren zu können. Sie sollen nicht gesondert ausgewertet – und schon gar nicht namentlich bzw. bezogen auf die verschiedenen Jobcenter – dargestellt werden. Sie sollen aber der Gewinnung vertiefender und differenzierterer Einblicke in dieses Thema dienen.
Aus diesem Grund möchte der Projektleiter dieser Studie, Dr. Helmut Apel, in einigen Jobcentern zwei Gespräche führen. Eines sollte eher auf der Leitungsebene angesiedelt sein, um die grundsätzliche Haltung des Jobcenters Hauses zu Sanktionen in Erfahrung bringen zu können. Dies muss jedoch nicht die Geschäftsführung des Jobcenters sein. Das zweite Gespräch soll mit einer Integrationsfachkraft bzw. Sachbearbeiter/in geführt werden, um Einblicke in die konkrete Praxis gewinnen zu können, wer, warum unter welchen Bedingungen Leistungskürzungen erfährt, wie die Betreffenden damit umgehen, was hinsichtlich der Sanktions-Praxis zu bedenken ist, bzw. von den Sachbearbeitern/innen in der Regel bedacht wird.
Die beiden Gespräche werden voraussichtlich jeweils gut eine Stunde dauern. Anonymität der Ergebnisdarstellung, soweit sie inhaltlich in die Berichtslegung einfließt, wird zugesichert.
Veröffentlichung:
Zentrale Ergebnisse der unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB 11 und nach dem SGB 111 in NRW. Landtag NRW, Dokumentenarchiv: Parlamentspapiere Nordrhein-Westfalen.
Unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB 11 und nach dem SGB 111 in NRW. Endbericht. Helmut Apel, Dietrich Engels.
Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 29. Juni 2015. ISG Working Paper Nr. 9 von Helmut Apel.