Der Landkreis Nordwestmecklenburg führt eine Planung für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 5 Abs. 2 LPflegeG M-V durch. Das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH wurde im Herbst 2014 mit der Erstellung der ersten Pflegesozialplanung beauftragt und hat im April 2015 den 1. Pflegesozialplan des Landkreises Nordwestmecklenburg mit dem Schwerpunkt „Wohnen im Alter“ vorgelegt.
Ziel des Projektes ist die Fortführung der kommunalen Pflegeplanung unter Berücksichtigung von Veränderungen der Angebotsstrukturen und aktueller demografischer Entwicklungen. Darüber hinaus werden bestimmte Schwerpunktthemen, deren Umsetzung im 1. Pflegesozialplan empfohlen wurde, weiter ausgearbeitet. Dazu gehören insbesondere Unterstützungsangebote älterer Menschen beim Wohnen.