Hintergrund Das Ziel der Expertise ist die Erstellung einer Konzeption für die vorgesehene Teilhabeberichterstattung des Landes NRW. Die Expertise soll die Möglichkeiten und Herausforderungen einer Teilhabeberichterstattung für das Land NRW herausarbeiten und dabei die heranzuziehenden Daten und Indikatoren spezifizieren, den strukturellen und konzeptionellen Rahmen klären sowie den Berichtsaufbau entwerfen. Veröffentlichung …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Expertise zum Aufbau einer Berichterstattung zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Gründe für die Kostenunterschiede zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe
Ausgehend von den Ergebnissen des Kennzahlenvergleichs der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 1999 und 2000, worin zwischen den beiden Landschaftsverbänden LVR und LWL markante Unterschiede hinsichtlich der Kosten insbesondere im Bereich der Hilfen für behinderte Menschen in Wohneinrichtungen festgestellt wurden, wurden die Gründe hierfür untersucht. Hierfür herangezogen wurden die Angaben der …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Befragung Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation in Nordrhein-Westfalen
Nach Kapitel 3 SGB IX ist die flächendeckende Einrichtung von Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger vorgesehen. Ihre Aufgabe ist es, im Bereich der Rehabilitation Beratung und Unterstützung aus einer Hand leisten. Mit Bezug auf die wissenschaftliche Begleitung zu Einrichtung und Arbeitsweise der Gemeinsamen Servicestellen im Bundesgebiet, wurde im Jahr 2009 eine …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Erhebung des umfassenden Hilfebedarfs von erwachsenen Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen in stationären Einrichtungen in Berlin (Umstel-lungsbegutachtung)
Auf der Basis eines vorliegenden Hilfebedarfsinstruments (modifiziertes H.M.B.W.-Verfahren)wurdenbinnen eines halben Jahres die 3.200 körperlich und/ oder geistig behinderten Erwachsenen, die in stationären Einrichtungen in Berlin leben, begutachtet. Die hierfür zu akquirierenden und zu schulenden Mitarbeiter/innen durften nicht in Berlin bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder bei den Bezirken Berlins beschäftigt sein …