Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) untersuchen das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft (Bonn) und das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (Köln) die Ausführung sowie die absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe nach Art. 24 (2) BHTG (Wirkungsprognose). Die Untersuchung hat zwei Schwerpunkte: Im Rahmen …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe nach Art 25 Abs. 2 BTHG (Wirkungsprognose)
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Vorstudie zur Untersuchung der Kosten zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen
Hintergrund Die Umsetzung des im Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz, das darauf abzielt, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, wird auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen durch das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geregelt (AG-BTHG-NRW). Unter anderem ist darin eine Kostenevaluation auf Landesebene …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Abs. 4 BTHG (Finanzuntersuchung)
Das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfasst eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen, die insgesamt darauf abzielen, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Neben einer Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ist in finanzieller …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Rechtliche Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe
Hintergrund Die im Bundesteilhabegesetz (BTHG) erfolgte Reform der Eingliederungshilfe umfasst auch eine Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises. Die bisherige Definition des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe als Menschen mit „wesentlicher“ Behinderung soll von einer gesetzlichen Regelung abgelöst werden, die die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe in der Legaldefinition des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe …