Um die komplexe Frage beantworten zu können, wie insbesondere alternative Unterstützungssysteme und Assistenzen (im Sinne des Subsidiaritätsprinzips), die nicht unmittelbar mit dem Betreuungsrecht verknüpft sind, zur Vermeidung von Betreuungen genutzt werden (können), müssen verschiedene Faktoren bedacht werden. Die dabei zu berücksichtigenden inhaltlichen Aspekte sowie geeignete methodische Herangehensweisen sind in Form …
Arbeitsbereich Pflege, Gesundheit und Betreuung
Subsidiaritätsprinzip im Betreuungsrecht – Möglichkeiten von vorgelagerten Unterstützungssystemen und Assistenzen
Mitarbeiter:
Dr. Dietrich Engels, Dr. Regine Köller
Arbeitsbereich Pflege, Gesundheit und Betreuung
Ausgabenmonitoring und Expertisen zum Betreuungsrecht
Vor dem Hintergrund der Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetztes (2. BtÄndG) wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen eines Monitorings die Ausgabenbeobachtung fortgeführt und eine Schnellumfrage zur Erfassung von ehrenamtlichen und beruflichen Betreuungen durchgeführt. Des Weiteren wurden notwendige Kenntnisse über das Verhältnis zwischen ehrenamtlichen und beruflichen Betreuungen abgefragt, der …
Mitarbeiter:
Dr. Dietrich Engels, Dr. Regine Köller
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