Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland im Jahr 2009 dazu verpflichtet, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“ (Artikel 1). Die Vertragsstaaten sind in diesem Zusammenhang dazu aufgefordert, ein Berichtswesen aufzubauen, das die Ausarbeitung und Umsetzung politischer Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens ermöglicht (Artikel 31).
Auch die Landesregierung NRW ist durch das am 01.07.2016 in Kraft getretene Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW) verpflichtet, dem Landtag regelmäßig über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und den Stand der Umsetzung der UN-BRK zu berichten. Im Rahmen des Projekts erfolgt eine umfassende Analyse der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in NRW, um darauf aufbauend Handlungserfordernisse für die Politik und weitere relevante Akteure zu identifizieren.