Um die komplexe Frage beantworten zu können, wie insbesondere alternative Unterstützungssysteme und Assistenzen (im Sinne des Subsidiaritätsprinzips), die nicht unmittelbar mit dem Betreuungsrecht verknüpft sind, zur Vermeidung von Betreuungen genutzt werden (können), müssen verschiedene Faktoren bedacht werden. Die dabei zu berücksichtigenden inhaltlichen Aspekte sowie geeignete methodische Herangehensweisen sind in Form der Machbarkeitsstudie aufgearbeitet worden, um den Rahmen einer umfassenden Studie zu dieser Fragestellung besser planen und vorbereiten zu können. Die Machbarkeitsstudie enthält insbesondere Handlungsempfehlungen zur Planung und Durchführung einer umfassenden Studie.
Arbeitsbereich Pflege, Gesundheit und Betreuung
Subsidiaritätsprinzip im Betreuungsrecht – Möglichkeiten von vorgelagerten Unterstützungssystemen und Assistenzen
Mitarbeiter:
Dr. Dietrich Engels, Dr. Regine Köller
Auftraggeber: Bundesamt für Justiz
Laufzeit: Februar 2011 bis November 2011
Kooperationspartner: keine