In den Bezirken Bayerns wurde nach § 58 SGB XII ein einheitliches Gesamtplanverfahren für Menschen mit einer psychischen Behinderung eingeführt, dessen Wirkung im Rahmen der Evaluation untersucht werden sollte. Zentrale Forschungsgegenstände waren die Verbesserung der Personenzentrierung (Gestaltung der Eingliederungshilfe entsprechend der individuellen Bedürfnisse), die Prozessgestaltung (partizipative Gestaltung des gesamten Verfahrens …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Evaluation des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII der bayerischen Bezirke für Menschen mit seelischer Behinderung
Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen
Studie Kindeswohlgefährdung – Ursachen, Erscheinungsformen und neue Ansätze der Prävention
Teilstudien: Rahmenbedingungen fachlichen Handelns zur Wahrnehmung des Schutzauftrages Kindeswohlgefährdung – Art und Umfang im Spiegel der Fachkräfte aus Institutionen Riskante Lebenssituationen von Kindern im Spiegel von Elternbefragungen Aufgabe der Teilstudie „Rahmenbedingungen fachlichen Handelns zur Wahrnehmung des Schutzauftrages“ war es, die Arbeitsbedingungen für Jugendämter in NRW darzulegen und zu analysieren, wobei …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Teilhabe gehörloser Menschen am Arbeitsleben: Erhebung und Schwachstellenanalyse zu der derzeitigen Leistungserbringung
Ziel des Projekts war es, die Leistungs- und Vergabepraxis des Integrationsamts im Zusammenspiel mit den Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern regionalbezogen zu untersuchen und mögliche Schwachstellen zu analysieren. Hierfür wurde eine umfassende Bestandsaufnahme der Situation in den Regionen und ihre Entwicklung bezogen auf die Zahl und Struktur der hörbehinderten und gehörlosen …
Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen
Datenerhebung zu den Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Im SGB IX und darauf aufbauend in der Frühförderungsverordnung (in Kraft seit dem 1. Juli 2003) wurden die medizinischen und pädagogischen Leistungen zur Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder als „interdisziplinäre Komplexleistung“ ausgestaltet. Trotz der breiten fachlichen Akzeptanz konnte sich die Komplexleistung in der Praxis aber nicht in der …