Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe

Wissenschaftliche Studie zur verbesserten Integration schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt

Menschen mit Behinderungen nehmen nicht gleichermaßen am Erwerbsleben teil wie Menschen ohne Behinderungen. Deshalb wurden in den letzten Jahren auf Bundes- und Landesebene vermehrt Anstrengungen unternommen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ein wesentliches politisches Ziel besteht in der Stärkung beruflicher Teilhabe. Hierzu wurden Maßnahmen und Förderprogramme …

Levin GjakonovskiWissenschaftliche Studie zur verbesserten Integration schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt

Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe

Studie zu spezifischen Unterstützungsbedarfen von Menschen mit besonderen Behinderungen mit dem Ziel der Sicherung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe

Die Studie untersucht die spezifischen Unterstützungsbedarfen von Menschen mit besonderen Behinderungen im Freistaat Sachsen, darunter Autismus-Spektrum-Störungen, Prader-Willi-Syndrom, Angelman-Syndrom und Taubblindheit, und leitet bei erkannten ungedeckten Bedarfen Empfehlungen zur Sicherung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe der betroffenen Menschen ab. Ferner überprüft die Studie, ob spezifische Unterstützungsformen, wie z.B. eine gesonderte Autismus-Strategie, …

Lisa HuppertzStudie zu spezifischen Unterstützungsbedarfen von Menschen mit besonderen Behinderungen mit dem Ziel der Sicherung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe

Arbeitsbereich Gleichstellung

Erstellung eines Untersuchungsberichts zum siebten Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Das Bayerische Landesgleichstellungsgesetz (BayGlG) verfolgt das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern zu verwirklichen (Art 2, Abs 1 Satz 1 BayGlG). Damit zielt es, wie auch das Bundesgleichstellungsgesetz und die Landesgleichstel-lungsgesetze der anderen Bundesländer, darauf, den Auftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz (GG) …

Takal AshnaErstellung eines Untersuchungsberichts zum siebten Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Arbeitsbereich Arbeitsmarktpolitik

Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche

Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1. Januar 2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt worden, der zuletzt durch den Gesetzgeber zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht wurde. Der gesetzliche Mindestlohn hat für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche (KEP-Branche) eine …

Themengebiet:
Levin GjakonovskiDie Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche