In der Studie werden in drei Schritten kommende Herausforderungen an die Berufsbildung in der Landwirtschaft identifiziert: Erstens werden die derzeitigen Arbeitsmarktstrukturen mit ihren Ausprägungen erhoben und daraufhin analysiert, welche unterschiedlichen Arbeitsmarktbereiche sich herausgebildet haben, welche Konstellationen der Erwerbstätigkeit in ihnen jeweils bestehen und welche Schwierigkeiten sich abzeichnen. Im Hinblick darauf …
Arbeitsbereich Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsmarkt Landwirtschaft in Deutschland – aktuelle und zukünftige Herausforderungen an die Berufsbildung
Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen
Erhebung und Analyse der Frühförderstrukturen in den Mitgliedskörperschaften der Landschaftsverbände
Durch das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde unter anderem die Verlagerung der Eingliederungshilfe vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe in das Teilhaberecht des SGB IX veranlasst. In diesem Zusammenhang wurde den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe im Juli 2018 mittels des Ausführungsgesetzes (AG BTHG NRW) die Leistungsträgerschaft der Eingliederungshilfe im Bereich …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Abs. 4 BTHG (Finanzuntersuchung)
Das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfasst eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen, die insgesamt darauf abzielen, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Neben einer Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ist in finanzieller …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Teilhabebericht NRW
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland im Jahr 2009 dazu verpflichtet, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“ (Artikel 1). Die Vertragsstaaten sind in diesem …