Arbeitsbereich Pflegeplanung

Pflegesozialplanung in der Hansestadt Rostock

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock führt eine Pflegesozialplanung nach § 5 Abs. 2 Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPflegeG M-V) durch und hat in diesem Zuge das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH im Jahr 2019 mit der Durchführung beauftragt.

Mithilfe eines kontinuierlichen Planungsprozesses sollen die Folgen der demografischen Entwicklung analysiert, der Unterstützungsbedarf der älteren Bevölkerung identifiziert und die Versorgungskapazitäten der bestehenden Angebote erhoben werden. Ziel ist es, auch in Zukunft die Versorgungsstrukturen passgenau zu gestalten und zu verbessern.

Publikation: https://rathaus.rostock.de/media/4984/Pflegeplanung_Rostock%202018%20mit%20U%20AL50.pdf

Mitarbeiter: Dr. Dietrich Engels

Auftraggeber: Hansestadt Rostock

Laufzeit: März 2019 bis Februar 2020

Levin GjakonovskiPflegesozialplanung in der Hansestadt Rostock

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