Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock führt eine Pflegesozialplanung nach § 5 Abs. 2 Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPflegeG M-V) durch und hat in diesem Zuge das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH im Jahr 2019 mit der Durchführung beauftragt.
Mithilfe eines kontinuierlichen Planungsprozesses sollen die Folgen der demografischen Entwicklung analysiert, der Unterstützungsbedarf der älteren Bevölkerung identifiziert und die Versorgungskapazitäten der bestehenden Angebote erhoben werden. Ziel ist es, auch in Zukunft die Versorgungsstrukturen passgenau zu gestalten und zu verbessern.
Publikation: https://rathaus.rostock.de/media/4984/Pflegeplanung_Rostock%202018%20mit%20U%20AL50.pdf