Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock führt eine Pflegesozialplanung nach § 5 Abs. 2 LPflegeG M-V durch und hat in diesem Zuge das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Jahr 2019 erstmalig mit der Durchführung beauftragt.
Mittels eines kontinuierlichen Planungsprozesses sollen die Folgen der demografischen Entwicklung analysiert, der Unterstützungsbedarf der älteren Bevölkerung identifiziert und die Versorgungskapazitäten der bestehenden Versorgungsangebote erhoben werden, sodass auch in Zukunft Angebote passgenau gestaltet und verbessert werden können.