Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung einer Kurzexpertise zur Ermittlung von Förderbedarfen für die Verbesserung der Barrierefreiheit auf kommunaler Ebene. Mit seinem Förderprogramm „Barrierefreiheit verwirklichen“, über welches innovative Maßnahmen und Modellprojekte in Kommunen initiiert und gefördert werden sollen, möchte der Bund den Erkenntnissen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse entsprechen, welche die Maßnahme „Barrierefreiheit in der Fläche verwirklichen“ als prioritär eingestuft hat. Die Kurzexpertise soll zur Klärung der Frage beitragen, wie und in welchen Bereichen der Bund durch Beratung, Unterstützung und Förderung dazu beitragen kann, die Schaffung und Optimierung barrierefreier Sozialräume in den Kommunen zu begünstigen, ohne dabei in die Kompetenzbereiche von Ländern und Kommunen einzugreifen. Hierbei stehen insbesondere die Bereiche Mobilität, bauliche Maßnahmen sowie digitale Barrierefreiheit im Fokus. Neben inhaltlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sollen zudem die mögliche Vorgehensweise des Bundes und die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente eruiert werden.
Die Kurzexpertise ist in drei Arbeitsschritte untergliedert:
- Hintergrundrecherche zu rechtlichen Regelungen und bestehenden Förderinstrumenten,
- eigene empirische Erhebung, wobei 20 Expertinnen und Experten aus Verbänden, Selbstvertretungen, kommunalen Verwaltungen und Fachstellen für Barrierefreiheit im Rahmen von halb-standardisierten, leitfadengestützten Interviews zu den Herausforderungen und Handlungspotenzialen im Bereich kommunaler Barrierefreiheit befragt werden sollen,
- Auswertung der in den o. g. Arbeitsschritten erlangten Erkenntnisse, Ableitung von Empfehlungen zur Gestaltung des Bundesförderprogramms und Berichtslegung.
Die Ergebnisse der Kurzexpertise sollen für die Konzeption des Bundesprogramms „Barrierefreiheit verwirklichen“ eine empirische Grundlage bilden und zur Formulierung einer Förderrichtlinie herangezogen werden können.