Die Stadt Bochum hat das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstmals im Jahr 2022 mit der Durchführung einer kommunalen Pflegeplanung gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) beauftragt. Ein erster Bericht über die örtliche Planung nach dem APG NRW wurde im November 2023 (Stichtag 31.12.2022) veröffentlicht. Eine Fortschreibung ist für das Jahr 2024 geplant.
In der Pflegeplanung werden statistische Daten zur aktuellen und zukünftig zu erwartenden Zahl und Struktur der Bevölkerung mit Hilfe- und Pflegebedarf sowie mit Demenz analysiert. Zudem werden die bestehenden Versorgungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen in verschiedenen pflegerischen Bereichen untersucht. Auf dieser Basis wird eine Prognose zur künftig erforderlichen Angebotsstruktur erstellt. Die vorhandenen Angebote werden dem aktuellen und zukünftigen Bedarf gegenübergestellt, Versorgungslücken identifiziert und Vorschläge zu deren Beseitigung erarbeitet.