Der Kreis Euskirchen hat das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik mit der Durchführung einer kommunalen Pflegeplanung gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) beauftragt. Ein erster Bericht über die örtliche Planung nach dem APG NRW war im Mai 2015 (Stichtag 31.12.2013) veröffentlicht worden. Die Fortschreibung der Pflegeplanung des Kreises Euskirchen wurde für die Jahre 2017 sowie 2019 vorgenommen. Der aktuelle Bericht enthält die Grundlagen und Ergebnisse der kommunalen Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen am Jahresende 2021.
Aufgrund des demografischen Wandels steigen die Anzahl älterer Menschen und deren Anteil an der Bevölkerung. Mit zunehmendem Alter gehen Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie ein erhöhtes Risiko der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einher, wozu den älteren Menschen und ihren Angehörigen vielfältige Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, wie viele Menschen in Zukunft Pflegeleistungen benötigen und wer diese Pflegeleistungen erbringen kann. Gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist zu prüfen, wie durch Verbesserung und Ausbau der ambulanten und teilstationären Versorgung ein Umzug in eine stationäre Einrichtung vermieden werden kann. Auch leistungsfähige Angebote des Servicewohnens, ambulante Pflegewohngruppen und ein Case Management (z.B. auch im Rahmen der Krankenhausüberleitung) sind Möglichkeiten, die zu einer Vermeidung stationärer Pflege beitragen können.