Arbeitsbereich Pflegeplanung

Kommunale Pflegeplanung im Kreis Euskirchen

Der Kreis Euskirchen hat das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstmalig im Jahr 2021 mit der Durchführung einer kommunalen Pflegeplanung gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) beauftragt. Die erste Fortschreibung durch das ISG erfolgte im Jahr 2023, weitere Fortschreibungen sind für die Jahre 2025 und 2027 geplant.

Aufgrund des demografischen Wandels steigen die Zahl älterer Menschen und ihr Anteil an der Bevölkerung. Mit zunehmendem Alter gehen Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie ein erhöhtes Risiko der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einher, weshalb älteren Menschen und ihren Angehörigen vielfältige Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, wie viele Menschen in Zukunft Pflegeleistungen benötigen und wer diese Pflegeleistungen erbringen kann. Gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist zu prüfen, wie durch Verbesserung und Ausbau der ambulanten und teilstationären Versorgung ein Umzug in eine stationäre Einrichtung vermieden werden kann. Auch leistungsfähige Angebote des Servicewohnens, ambulanter Pflegewohngruppen und ein Case-Management (z. B. auch im Rahmen der Krankenhausüberleitung) sind Möglichkeiten, die zur Vermeidung stationärer Pflege beitragen können.

Publikationen: https://www.kreis-euskirchen.de/themen/soziales-gesundheit/soziales/themen-projekte/pflegeplanung/

Mitarbeiter: Dr. Dietrich Engels, Thorben Frie, Christine Maur

Auftraggeber: Kreis Euskirchen

Laufzeit: 2021-2028

Levin GjakonovskiKommunale Pflegeplanung im Kreis Euskirchen

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