Im Dezember 2016 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ (Bundesteilhabegesetz – BTHG) verabschiedet, das eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen umfasst. Deren Umsetzung in Nordrhein-Westfalen wurde mit dem „Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ (AG-BTHG NRW) geregelt. In Artikel 8 AG-BTHG NRW sind zwei Evaluationen dieser Regelungen vorgesehen. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) Untersuchungen zur Evaluation des AG-BTHG NRW an ein Konsortium bestehend aus ISG und con_sens Consulting Steuerung und soziale Entwicklung GmbH vergeben:
1. Evaluation der Kosten zu Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen gem. Art. 8 § 1 AG-BTHG-NRW (ISG)
2. Evaluation der Zuständigkeit der Trägerschaft für die Eingliederungshilfe gem. Art. 8 § 2 AG-BTHG-NRW (con_sens)
Der Auftrag wird mithilfe eines Methoden-Mixes (qualitative Interviews, Auswertung amtlicher Statistiken und Geschäftsstatistiken, eigene schriftliche quantitative Erhebungen) umgesetzt und erstreckt sich über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren.