Nach der Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes im Jahr 2011 wurden der Bundesfreiwilligendienst (BFD), der sich auch an über 27-Jährige richtet, eingeführt und gleichzeitig die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ ausgebaut und gestärkt. Zur zielgerichteten Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes und der Jugendfreiwilligendienste wird seit Mitte 2012 eine umfassende gemeinsame Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten durchgeführt. Die Wirkungen der Freiwilligendienste auf verschiedenen Ebenen stehen im Mittelpunkt der Evaluation und sollen erstmalig umfassend analysiert werden. Als Grundlage der Analysen auf der Wirkungsebene dienen im Wesentlichen quantitativ angelegte Befragungen der Freiwilligen, der Träger sowie der Einsatzstellen. Ergänzt werden diese Befragungen u.a. durch eine Kontrollgruppenbefragung und zusätzliche qualitative Erhebungen.
Veröffentlichung:
Abschlussbericht siehe unten