Der Landkreis Ludwigslust-Parchim führt eine Pflegesozialplanung nach § 5 Abs. 2 LPflegeG M-V durch und hat durch das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik zum Jahresende 2013 einen ersten Pflegesozialplan erstellen lassen, der im Jahr 2014 vorgelegt wurde.
Das Ziel der Fortführung ist es, die Folgen der demografischen Entwicklung zu analysieren, den Unterstützungsbedarf der älteren Bevölkerung zu identifizieren und die Versorgungskapazitäten der bestehenden Versorgungsangebote zu prüfen, sodass auch in Zukunft Angebote passgenau gestaltet und verbessert werden können.
Der zweite Baustein des Projektes besteht in der erstmaligen Erhebung und Dokumentation des Umsetzungsstandes der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Ludwigslust-Parchim.