Arbeitsbereich Bildung

Evaluierung Schulförderrichtlinie Teil Schwerpunktschulen

Hintergrund

Die Unterstützung der Schwerpunktschulen durch den ESF ist Bestandteil des Spezifischen Ziels 1 „Steigerung der Chancengleichheit und der Bildungsgerechtigkeit“ der Investitionspriorität 10i des Operationellen Programms (OP) des ESF der Förderperiode 2014-2020 für den Freistaat Thüringen. Die Förderung stellt hierbei ein Novum für den ESF Thüringen dar. Grundsätzliches Ziel ist dabei die Senkung des Anteils an SchulabgängerInnen ohne (Haupt-)Schulabschluss an Schwerpunktschulen mit einer sehr hohen Schulabgangsquote ohne (Haupt-)Schulabschluss (über 10 %) an den Landesdurchschnitt von 7,2 %. Dies soll durch auf die jeweilige Schulproblematik zugeschnittene Maßnahmenpakete mit folgenden Inhalten erfolgen:

  • die Prozessbegleitung der Schulentwicklung,
  • Ganztagsangebote,
  • Unterstützungsangebote für Schüler/innen – unter anderem auch mit Migrationshintergrund
  • Elternarbeit
  • Fortbildung/Coaching für Lehrkräfte, Erzieherinnen/Erzieher, Sozialpädagoginnen/‑pädagogen und sonderpädagogische Fachkräfte
  • Seminare für Sorgeberechtigte und Familien der Schülerinnen und Schüler
  • Erfahrungsaustausch, Netzwerkbildungen
  • Wissenschaftliche Prozessvorbereitung und -begleitung

Evaluationskonzept

Die Evaluation ist in eine Vorstudie (Dezember 2017 bis April 2018) und eine Hauptstudie (April 2018 bis April 2020). Der abschließende Bericht wird spätestens im Juli 2020 vorgelegt. Ziel der Vorstudie ist es, die Umsetzung der Schulförderrichtlinie zu untersuchen und auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ein theoriebasiertes Wirkungsmodell der Maßnahme zu erstellen. Dieses Wirkungsmodell wird im Rahmen der Hauptstudie überprüft, um die Wirksamkeit der Förderung zu bewerten und Aussagen zur Effizienz zu erzielen.

Vorstudie

Die Vorstudie dient als Informationsgrundlage für das spätere Vorgehen in der Hauptstudie. Sie besteht insgesamt aus vier Bausteinen:

  • Im Rahmen der Literatur- und Dokumentenanalyse werden sowohl öffentliche Programmdokumente als auch weitere Informationsquellen wie Programmdokumente ähnlicher Förderungen in anderen Bundesländern, Evaluationen vergleichbarer Programme oder Theorien zu Wirkmechanismen oder Interventionslogiken im Schulbereich untersucht. Dies dient als Grundlage für die weitergehenden Untersuchungsschritte.
  • Die Implementationsanalyse mit Experten- und Expertinneninterviews dient der Erarbeitung des Untersuchungsgegenstandes sowie der Entwicklung von Kriterien zur Erfolgsmessung.
  • Für die Hauptstudie sollen möglichst alle verfügbaren Datenquellen mit Informationen zu den Schwerpunktschulen, den Schülerinnen und Schülern sowie zur Programmumsetzung genutzt werden. Im Rahmen einer Verfügbarkeitsanalyse wird in der Vorstudie untersucht, welche Datenquellen hilfreiche Informationen enthalten und unter welchen Bedingungen diese der Evaluation zur Verfügung stehen.
  • Die Erkenntnisse der Vorstudie werden in einem moderierten Workshop mit relevanten Akteuren diskutiert. In diesem Rahmen wird auch die entwickelte Programmlogik diskutiert und das Untersuchungskonzept für die Hauptstudie vorgestellt.

Hauptstudie

Ziel der Hauptstudie ist es, auf folgende forschungsleitende Fragen Antworten zu finden:

  • Was ist der Beitrag der geförderten Projekte zum EU 2020-Kernziel „Reduzierung des Anteils der frühen Schulabgänger/innen?
  • Welche Maßnahmen werden an den Schwerpunktschulen durchgeführt? Wurden bei der Konzeption von Maßnahmen Unterschiede zwischen einzelnen Personengruppen berücksichtigt (Männer vs. Frauen, Personen mit Migrationshintergrund vs. ohne Migrationshintergrund, Personen mit Behinderung vs. ohne Behinderung etc.)?
  • Was war die Ausgangsituation der geförderten Schulen? Was ist die Ursache für schlechte Schulerfolge an Schwerpunktschulen? Gab es vor der ESF-Förderung schon Maßnahmen mit dem Ziel die Abbrecherquote von Schülern und Schülerinnen zu senken?
  • Welche konkreten Ziele und Indikatoren für den Erfolg der Maßnahmen wurden mit den Maßnahmenträgern für die Schulen formuliert – unterhalb des OP-Indikators „Senkung des Anteils der Abgänge ohne Schulabschluss“? Welche wurden erreicht? Welche wurden nicht erreicht?
  • Welche positiven Veränderungen sind auf die geförderten Maßnahmen zurückzuführen? (z. B. Ist die Anzahl an Schulabgängern und -abgängerinnen ohne Hauptschulabschluss gesunken? Ist die Anzahl an unentschuldigte Fehltagen gesunken, ist die Anzahl an besonderen Vorkommnissen gesunken? Besseres Klima an der Schule?)
  • Wie entwickeln sich die geförderten Schwerpunktschulen im Vergleich zu nicht geförderten Schulen des Landes? (Differenz der Anteile der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss zwischen unterstützten Schwerpunktschulen und allen Schulen des Landes).
  • Welche Maßnahmen versprechen den größten Erfolg?
  • Was war die Rolle der ABBO bei der Vorbereitung und bei der anschließenden Umsetzung der Maßnahme? Wie war die Zusammenarbeit zwischen ABBO und Projektträger und zwischen ABBO und Schwerpunktschulen?
  • Wie sieht der Erfahrungsaustausch zwischen Schulen und Projektträgern aus. Welche Netzwerkarbeit ist in Zukunft geplant? (Nach Ablauf der ESF-Förderung?)

Bei der Entwicklung des Untersuchungskonzepts der Hauptstudie wird auf folgende Methoden zurückgegriffen:

  • Voraussichtlich projektbezogene Fallstudien mit projektbezogenen sekundärstatistischen Auswertungen und Dokumentenanalysen sowie leitfadengestützten Interviews und Fokusgruppen
  • Sekundärstatistische Auswertungen verfügbarer Daten. Denkbar sind hier Auswertungen der Schulstatistik, des ThüNIS-Instruments und des Thüringer Kompetenztests
  • Ergänzung der verfügbaren Daten durch eigene standardisierte Erhebungen bei Schulen und Projektträgern
  • Moderierter Workshop zur Ergebnissicherung und Diskussion der Handlungsempfehlungen

Veröffentlichung:
bisher keine

Mitarbeiter: Dr. Katja Seidel, Hans Verbeek

Auftraggeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)

Laufzeit: Dezember 2017 bis Juli 2020

Kooperationspartner: IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik, Berlin

Themengebiet:
Hans VerbeekEvaluierung Schulförderrichtlinie Teil Schwerpunktschulen

News

Keine News verfügbar

Kontakt

ISG - INSTITUT FÃœR SOZIALFORSCHUNG UND GESELLSCHAFTSPOLITIK GMBH
Weinsbergstraße 190
50825 Köln

+49 (0) 221 / 130 655 0
+49 (0) 221 / 130 655 46