Mit dem zum Januar 2015 in Kraft getretenen Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG) sollte erreicht werden, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung stabilisiert, ein weiterer Anstieg des Künstlersozialabgabesatzes vermieden und die Abgabegerechtigkeit unter den abgabepflichtigen Unternehmen erhöht wird. Nach einem Zeitraum von vier Jahren ist zu evaluieren, inwieweit diese Zielsetzung erreicht wurde.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Forschungsvorhaben „Evaluierung des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetzes (KSAStabG)“ das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit der Umsetzung beauftragt.
Die Evaluierung soll Aufschluss darüber geben, inwiweit die Ziele des KSAStabG erreicht wurden und ob die gewählten Mittel zur Erreichung der Ziele angemessen sind. Sofern Ziele mit den gewählten Mitteln eventuell nicht oder nicht vollständig erreicht wurden oder mit anderen Mitteln effizienter erreicht werden könnten, sollen alternative Handlungsoptionen diskutiert werden.
Um die Fragen zur Zielerreichung des KSAStabG beantworten zu können, werden folgende verschiedene Analysen und Befragungen vom ISG durchgeführt:
- statistische Analyse von Daten der Künstlersozialkasse und der DRV Bund
- Online-Befragung aller Prüfer/innen der RV-Träger
- Befragung aller Prüfer/innen der KSK durch Interviews
- Online-Befragung von geprüften Arbeitgebern/Unternehmen
- Online-Befragung von Steuerberater/innen
- Befragung von Ausgleichsvereinigungen (Interviews)
Hier finden Sie Unterlagen zur Online-Befragung von Unternehmen und Steuerberater/innen.