Zum Januar 2022 ist die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) NRW in Kraft getreten. Diese umfasst auch die Einführung von drei neuen Steuerungsinstrumenten: die Maßnahmen für regionale Bildungsentwicklung (§ 13a WbG), die Entwicklungspauschale (§ 18 WbG) und den Innovationsfonds (§ 19 WbG). Diese Instrumente sollen die Qualität und Professionalität des hauptberuflichen pädagogischen Personals der gemeinwohlorientierten Weiterbildung strukturell sichern und ihre Flexibilität und Innovationsfähigkeit stärken. Das ISG wurde vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW damit beauftragt, Nutzung und Wirkungen der neuen Instrumente zu untersuchen und darauf aufbauend Empfehlungen für deren Weiterentwicklung auszusprechen. Die Evaluation basiert auf einem Mixed-Method-Design, das sowohl quantitative Erhebungen unter den Weiterbildungseinrichtungen in NRW als auch Interviews und Fokusgruppen mit verschiedenen Gruppen von Stakeholdern umfasst.
Arbeitsbereich Bildung
Evaluation Neue Steuerungsinstrumente Weiterbildungsgesetz NRW
Mitarbeiter:
Stefan Feldens, Dr. Philipp Fuchs
Auftraggeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Laufzeit: April 2025 bis Dezember 2025