In den Bezirken Bayerns wurde nach § 58 SGB XII ein einheitliches Gesamtplanverfahren für Menschen mit einer psychischen Behinderung eingeführt, dessen Wirkung im Rahmen der Evaluation untersucht werden sollte. Zentrale Forschungsgegenstände waren die Verbesserung der Personenzentrierung (Gestaltung der Eingliederungshilfe entsprechend der individuellen Bedürfnisse), die Prozessgestaltung (partizipative Gestaltung des gesamten Verfahrens von der Hilfebedarfsermittlung bis hin zu gemeinsamen Reflexionsgesprächen mit den Leistungsberechtigten), die Vergleichbarkeit von Leistungen und Kosten zwischen den Bezirken Bayerns sowie die Effizienz des Verwaltungshandelns bezogen auf Hilfebedarfsermittlung und Anerkennungsverfahren.
Veröffentlichung:
keine