Mit dem Regionalbudget erhalten alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes (=Regionen) die Möglichkeit, selbstständig und nach eigenen regionalen Erfordernissen, Förderangebote für Arbeitslose, insbesondere für Langzeitarbeitslose, zu entwickeln und durchzuführen. In den Regionen wird selbst entschieden, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Förderung folgt somit der grundsätzlichen Zielstellung, durch die Einbeziehung der regionalen Entscheidungsträger neue Wege in der Beschäftigungsförderung zu ermöglichen und zugleich die Regionalentwicklung zu stärken. Die Aufgaben der Evaluation waren in fünf Schwerpunkten zusammengefasst: Analyse und Bewertung der Programmkonzeption, Bewertung der Implementation des Programms, Analyse und Bewertung der Ergebnisse sowie der Wirkungen des Programms, Bewertung der Querschnittsziele sowie Ableitung von programmbezogenen Handlungsempfehlungen.
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keine