Im Rahmen der Evaluation soll untersucht werden, ob und inwieweit es den insgesamt 11 verschiedenen Modellvorhaben gelingt, die Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung zu verbessern und durchlässige Übergänge zwischen ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen zu implementieren. Hierfür sind die Kriterien bedarfsorientierte und personenzentrierte Versorgung, Förderung von Wahlmöglichkeiten und Alternativen, Durchlässigkeit der Systeme, Berücksichtigung der Lebensqualität der Betroffenen sowie Förderung der Teilhabe sowie den Gegebenheiten vor Ort zu operationalisieren.
Aus dem Variationsreichtum der unterschiedlichen Ansätze sollen diejenigen herausgefiltert werden, deren Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsziele öffentlicher Verwaltungen am größten sind.
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bisher keine