Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes (MSGFF) hat vor dem Hintergrund der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Schließung einer neuen Landesrahmenvereinbarung das ISG damit beauftragt, eine empirisch gestützte Analyse der Frühförderstrukturen im Saarland erstellen zu lassen. Die geplante Evaluation soll Potentiale der Weiterentwicklung in der Frühförderung und der Stärkung der Kooperationsbeziehungen zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren aufzeigen und eine wissenschaftliche Basis für die geplante Neuerung der Frühförderungsstrukturen schaffen. Darüber hinaus soll sie als Entscheidungshilfe für bestimmte Inhalte der Landesrahmenvereinbarung dienen. Insbesondere steht dabei die Frage im Fokus, wie der Zugang zu den Leistungen effizienter geregelt werden kann, ohne dass sich dies negativ auf die Qualität in der Leistungserbringung der Frühförderung auswirkt.