Das im Dezember 2016 verabschiedete „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ (Bundesteilhabegesetz – BTHG) umfasst eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen, die insgesamt darauf abzielen, die Forderungen der UN- Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Die Umsetzung des BTHG auf Landesebene wird in Brandenburg durch das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vom 18. Dezember 2018 geregelt. Dieses Gesetz umfasst in Artikel 1 das Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB IX, mit Gesetzesänderung in Artikel 2) und in Artikel 3 die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII). Im AG-SGB IX werden zunächst die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe bestimmt, und zwar die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger und das Land bzw. das Landesamt für Soziales und Versorgung als überörtlicher Träger (§ 2 AG-SGB IX).
Neben den Kostenfolgen des BTHG im Verhältnis zwischen Bund und Ländern können demzufolge auch Kostenfolgen innerhalb eines Landes entstehen, welche die Lastenverteilung zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe betreffen. Mit der Kostenevaluation sollen Erkenntnisse über die Leistungs- und Ausgabenentwicklung in der Eingliederungshilfe und in der Sozialhilfe gewonnen und Handlungsempfehlungen zur Zielerreichung des AG-SGB IX und des AG- SGB XII abgeleitet werden, die zur Optimierung der Umsetzung des BTHG für Leistungserbringende, -träger und -beziehende beitragen. Die Evaluation umfasst zwei Teiluntersuchungen. Die Teiluntersuchung (A) ist durch § 20 AGSGB IX, die Teiluntersuchung (B) durch § 15 AG-SGB XII definiert.
Bei der Durchführung dieser Teiluntersuchungen kommen sowohl quantitative als auch qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung (statistische Analysen, schriftliche Online-Befragungen, Dokumentenanalysen, Expert*inneninterviews und Fokusgruppengespräche) entsprechend den Teilzielen der Untersuchung und der jeweils erforderlichen Daten zur Anwendung. Um ein möglichst vollständiges Bild der Auswirkungen der Umsetzung des BTHG in Brandenburg zu erhalten, werden im Laufe der Untersuchung Leistungserbringende, -träger und -beziehende befragt.