Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) in Kraft getreten. Unter anderem wurde das bisher geltende Betreuungsbehördengesetz (BtBG) durch das mit der Reform geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt. Durch § 11 Abs. 3 und 4 BtOG wurde die Durchführung einer erweiterten Unterstützung auch im gerichtlichen Verfahren eingeführt. Die Bundesländer können diese Aufgabenzuweisung zunächst im Rahmen von Modellprojekten auf einzelne Behörden innerhalb eines Landes beschränken. Von dieser Möglichkeit hat das Bayerische Staatsministerium Gebrauch gemacht und im Bayerischen Gesetz zur Ausführung betreuungsrechtlicher Vorschriften (BayAGBtG) die erweiterte Unterstützung im gerichtlichen Verfahren auf zunächst zehn Kreise und kreisfreie Städte begrenzt. Der Untersuchungsauftrag für die Evaluation lautet zusammengefasst, herauszufinden, ob und wie die Maßnahme „Erweiterte Unterstützung im gerichtlichen Verfahren“ rechtliche Betreuungen vermeiden oder in ihrem Umfang reduzieren kann. Weiterhin soll der Aufwand für die Maßnahme beziffert werden und es sollen Möglichkeiten zur Prozessoptimierung sowie Einsparpotenziale identifiziert werden.
Arbeitsbereich Pflege, Gesundheit und Betreuung
Evaluierung der Modellprojekte zur Erprobung der erweiterten Unterstützung im gerichtlichen Verfahren
Mitarbeiter:
Dr. Regine Köller, Dr. Vanita Matta
Auftraggeber: Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Laufzeit: September 2024 bis Oktober 2027