Das Bayerische Landesgleichstellungsgesetz (BayGlG) verfolgt das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern zu verwirklichen (Art 2, Abs 1 Satz 1 BayGlG). Damit zielt es, wie auch das Bundesgleichstellungsgesetz und die Landesgleichstel-lungsgesetze der anderen Bundesländer, darauf, den Auftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz (GG) – im Bereich des öffentlichen Diensts – zu erfüllen.
Die Staatsregierung berichtet dem Landtag im Abstand von fünf Jahren auf dieser Basis über den Stand der Umsetzung des Gesetzes (Art. 22 BayGlG). Das ISG ist mit der Erstellung des siebten Berichts zur Umsetzung des BayGlG beauftragt worden. Der Bericht soll die tatsächliche Erreichung der Ziele des BayGlG, welches voraussichtlich 2024 novelliert wird, zum Jahr 2023 bilanzieren sowie die Entwicklung seit dem Sechsten Bericht aufzeigen, wobei auch Aussagen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Sechsten Bericht zu treffen sind.
Die datengestützte Analyse umfasst aktuelle Daten zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst Bayerns sowie Befragungsdaten zur Umsetzung des BayGlG in den Dienststellen. Zu den zentralen Themen zählen insbesondere Frauen in Führungspositionen, Führen in Teilzeit, die Umsetzung der Regelung zu Gleichstellungsbeauftragten und Gleichstellungskonzepte.