Durch das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde unter anderem die Verlagerung der Eingliederungshilfe vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe in das Teilhaberecht des SGB IX veranlasst. In diesem Zusammenhang wurde den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe im Juli 2018 mittels des Ausführungsgesetzes (AG BTHG NRW) die Leistungsträgerschaft der Eingliederungshilfe im Bereich der Frühförderung ab dem Jahr 2020 übertragen (Art. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 4). Diese wurde bisher von den kommunalen Sozial- und Jugendhilfeträgern der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen wahrgenommen.
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben das ISG mit der Erhebung und Analyse der Frühförderstrukturen in den Mitgliedskörperschaften der Landschaftsverbände beauftragt. Um die Leistungsübernahme sorgfältig vorbereiten zu können, wird eine empirisch gestützte Analyse der derzeitigen Strukturen der Frühförderung in NRW vorgenommen. Im Rahmen der Analyse sollen unter anderem die derzeitigen Aufgabenbereiche, Verfahrensweisen und Prozesse der Frühförderung erfasst werden.
Veröffentlichung: https://www.isg-institut.de/home/wp-content/uploads/ISG_2019_Erhebung_und_Analyse_der_Fr%C3%BChf%C3%B6rderstrukturen-Abschlussbericht-2.pdf