Nach Kapitel 3 SGB IX ist die flächendeckende Einrichtung von Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger vorgesehen. Durch sie soll die Beratung und Leistungserschließung gebündelt und damit zugleich effektiver organisiert werden und für die Betroffenen sollen die zustehenden Hilfen transparenter werden. Im Rahmen einer formativen Evaluation im gesamten Bundesgebiet wurden Strukturaufbau und Trägerschaft, Arbeitsweise, Struktur und Qualifikation der Mitarbeiter/innen, Inanspruchnahme der Angebote und Klientenstruktur sowie Kooperation und Vernetzung innerhalb des örtlichen Rehabilitationsspektrums begleitet und evaluiert.
Veröffentlichung:
BMAS Forschungsbericht Nr 316, Download unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb-f316-einrichtung-u-arbeitsweise-gemeinsamer-servicestellen-fuer-reha.html