Mit den Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II (“Beschäftigungszuschuss”) wurde dem Maßnahmekatalog des SGB II zum 01. Oktober 2007 ein zusätzliches Instrument für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mehreren Vermittlungshemmnissen hinzugefügt. Aufgabe der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des § 16e Abs. 10 SGB II war es, die Auswirkungen auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Haushalte in den Jahren 2008 bis 2010 zu ermitteln.
Veröffentlichung:
BMAS Forschungsbericht 413, Download unter http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Arbeitsmarkt/fb413-evaluation-beschaeftigungsfoerderung.html