Nach Kapitel 3 SGB IX ist die flächendeckende Einrichtung von Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger vorgesehen. Ihre Aufgabe ist es, im Bereich der Rehabilitation Beratung und Unterstützung aus einer Hand leisten. Mit Bezug auf die wissenschaftliche Begleitung zu Einrichtung und Arbeitsweise der Gemeinsamen Servicestellen im Bundesgebiet, wurde im Jahr 2009 eine schriftliche Befragung aller Gemeinsamer Servicestellen in NRW durchgeführt, um Erkenntnisse über Verfahrensabläufe, Arbeitsweise und Nachfrage nach ihren Leistungen zu erhalten.
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