In alternden Gesellschaften sind Fragen nach der Partizipation älterer Menschen und der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, von großer Relevanz. Auch ältere Menschen, die aufgrund verschiedener Beeinträchtigungen einer rechtlichen Unterstützung bedürfen, treten nicht vom Rechtsleben zurück. Ziel des Projekts war, zu vergleichen, wie verschiedene europäische Länder die rechtlichen Belange und Persönlichkeitsrechte von nicht entscheidungsfähigen Erwachsenen schützen und sichern. In diesem Zusammenhang wurde nach relevanten Instrumenten der rechtlichen Stellvertretung (Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten) und sonstigen Vorkehrungen (Patientenrechte, Heimbewohnerrechte) gefragt. Angestrebt wurde eine über den reinen Rechtsvergleich hinausgehende Forschungskooperation, die insbesondere die gesellschaftlichen Entwicklungen mit einbezieht. Dabei wurden die Rechtssysteme, die Handhabung des Rechts und Reformansätze in fünf Ländern verglichen. Zentrale Probleme wurden analysiert und Beispiele empfehlenswerter Lösungen erarbeitet.
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