Mit der am 01.01.2023 in Kraft getretenen Reform des Betreuungsrechts wurde erstmals bundeseinheitlich die Finanzierung der Aufgaben der staatlich anerkannten Betreuungsvereine nach § 15 Abs. 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) geregelt. In NRW wurde die Betreuungsrechts-Reform durch Änderungen im Landesbetreuungsgesetz (LBtG) sowie durch die Betreuungsvereinefinanzierungsverordnung (BVFinanzierungsVO) umgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt, anhand der der bedarfsgerechte Finanzierungsbedarf für die staatlich anerkannten Betreuungsvereine ermittelt werden soll.
Ziel der Untersuchung ist es, zu analysieren, welche Finanzierungen die Betreuungsvereine (BtV) erhalten, wie diese Mittel eingesetzt werden und ob damit die gesetzlichen Ziele in angemessenem Umfang erreicht werden können. Die empirische Grundlage der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bildet eine Erhebung unter den anerkannten Betreuungsvereinen. Darüber hinaus sind diverse Auswertungen von Sekundärdaten und Dokumentenanalysen vorgesehen.