Mit der am 01.01.2023 in Kraft getretenen Reform des Betreuungsrechts wurde erstmals bundeseinheitlich die Finanzierung der Aufgaben der staatlich anerkannten Betreuungsvereine nach § 15 Abs. 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) geregelt. In NRW wurde die Betreuungsrechts-Reform durch Änderungen im Landesbetreuungsgesetz (LBtG) sowie durch die Betreuungsvereinefinanzierungsverordnung (BVFinanzierungsVO) umgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat das …
Arbeitsbereich Pflege, Gesundheit und Betreuung
Evaluierung der Modellprojekte zur Erprobung der erweiterten Unterstützung im gerichtlichen Verfahren
Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) in Kraft getreten. Unter anderem wurde das bisher geltende Betreuungsbehördengesetz (BtBG) durch das mit der Reform geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt. Durch § 11 Abs. 3 und 4 BtOG wurde …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Studie zu spezifischen Unterstützungsbedarfen von Menschen mit besonderen Behinderungen mit dem Ziel der Sicherung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe
Die Studie untersucht die spezifischen Unterstützungsbedarfen von Menschen mit besonderen Behinderungen im Freistaat Sachsen, darunter Autismus-Spektrum-Störungen, Prader-Willi-Syndrom, Angelman-Syndrom und Taubblindheit, und leitet bei erkannten ungedeckten Bedarfen Empfehlungen zur Sicherung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe der betroffenen Menschen ab. Ferner überprüft die Studie, ob spezifische Unterstützungsformen, wie z.B. eine gesonderte Autismus-Strategie, …
Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen
Evaluation des Programms SwaF Women
Das vom BAMF geförderte Programm SwaF Women ist formell an das Programm SwaF Verein(t) angebunden. Während SwaF Verein(t) den Fokus darauflegt, Kontakte zwischen Menschen mit Einwanderungserfahrung und Vereinen bzw. sozialen Gemeinschaften herzustellen, richtet sich SwaF Women an Frauen, die aufgrund individueller oder struktureller Hürden (noch) nicht für eine Mitgliedschaft im …