Das im Dezember 2016 verabschiedete „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ (Bundesteilhabegesetz – BTHG) umfasst eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen, die insgesamt darauf abzielen, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Evaluation der finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
In Deutschland arbeiten mehr als 300.000 Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). WfbM sollen unterschiedliche Funktionen erfüllen (§ 219 SGB IX, rehabilitative Funktion, soziale Funktion, wirtschaftliche Funktion, Inklusionsfunktion), die auch in einem Spannungsverhältnis zueinanderstehen können. In der Diskussion stehen insbesondere die Vergütung der Tätigkeiten in WfbM und deren Öffnung …
Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen
Bundesweite Evaluation der Willkommensbesuche
In Willkommensbesuchen werden Familien mit neugeborenen Kindern von VertreterInnen der Kommune (z.B. Ehrenamtliche, Familienhebammen oder SozialpädagogInnen) zu Hause besucht und über die familienfördernden Angebote der Kommune informiert. Bei sich abzeichnenden Unterstützungsbedarfen können die Willkommensbesuche als „Türöffner“ zu spezifischeren Angeboten eine wichtige Lotsenfunktion im System der Frühen Hilfen ausüben. Die konkrete …
Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen
Expertise zu Forschungsaktivitäten und Praxisbeispielen im Themengebiet „Versorgung von Familien mit kleinen Kindern im ländlichen Raum“
Die übergeordneten Ziele des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) bestehen darin, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern im Alter von null bis drei Jahren und ihren Eltern möglichst frühzeitig und nachhaltig zu verbessern sowie Kindern in Deutschland unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Entwicklungschancen zu bieten. Dabei gilt die Vernetzung von Angeboten des …