Im SGB IX und darauf aufbauend in der Frühförderungsverordnung (in Kraft seit dem 1. Juli 2003) wurden die medizinischen und pädagogischen Leistungen zur Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder als „interdisziplinäre Komplexleistung“ ausgestaltet. Trotz der breiten fachlichen Akzeptanz konnte sich die Komplexleistung in der Praxis aber nicht in der …
Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen
Datenerhebung zu den Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen
Strukturelle und finanzielle Hindernisse bei der Umsetzung der interdisziplinären Frühförderung gem. § 26 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. §§ 30 und 56 Abs. 2 SGB IX
Vor dem Hintergrund einer bundesweit unterschiedlichgestaltetenund zum Teil auch schwierigen Umsetzung der interdisziplinären Frühförderung war es das Ziel der Studie, die strukturellen und finanziellen Hindernisse zu analysieren. Dabei sollten insbesonderedie gesetzlichen Rahmenbedingungen und bisherige Lösungsansätze auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene einbezogen und aus den Ergebnissen Erkenntnisse gewonnen werden, welche …
Arbeitsbereich Armut und Lebenslagen
Entwicklung der interdisziplinären Frühförderung in Nordrhein-Westfalen – Evaluation zur Umsetzung der Rahmenempfehlung Frühförderung in Nordrhein-Westfalen
Die Evaluation wurde mit dem Zieldurchgeführt, Grundlagen für eine systematische Weiterentwicklung der Komplexleistung Frühförderung in NRW zu ermitteln. Die durchzuführenden Analysen bezogen sich dabei auf das Angebot der Komplexleistung Frühförderung in NRW (derzeit erreichter Stand, Steuerung der Angebotsentwicklung, Standards bei den abgeschlossenen Leistungs-, Qualitäts- und Vergütungsvereinbarungen), die Zugangssteuerung und Inanspruchnahme …
Arbeitsbereich Behinderung und Teilhabe
Vorstudie zur Evaluation des Sozialgesetzbuches IX Teil 1
Mit der Vorstudie sollten zentrale Fragestellungen, methodische Bearbeitungsmöglichkeiten und geeignete Datengrundlagen systematisch aufbereitet werden, sodass für die anschließend vorgesehene Evaluation des SGB IX eine klare Konzeption zur Verfügung steht. Inhaltlich konzentriert sich die Vorstudie auf den durch das SGB IX Teil 1 gesetzten Rahmen für die Leistungserbringung, dessen Auswirkungen auf …