Arbeitsbereich Pflege, Gesundheit und Betreuung

Evaluation Angehörigenentlastungsgesetz

Mit dem „Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe“ (Angehörigen-Entlastungsgesetz, AngEntlG) hat die Bundesregierung die finanzielle Belastung von Angehörigen im unteren und mittleren Einkommensbereich spürbar reduziert. Die Belastung von Angehörigen durch die Beteiligung an Kosten der Sozialhilfe, insbesondere der Hilfe zur Pflege, war mit dem Anstieg der Pflegekosten im Laufe der Jahre zunehmend größer geworden. Mit dem AngEntlG wurde seit 2020 in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro ausgeschlossen. Dabei wird im Regelfall vermutet, dass diese Einkommensgrenze unterschritten wird.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum AngEntlG wurde den Ländern zugesagt, die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes für den Zeitraum der Jahre 2020 bis 2023 zu evaluieren. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Zwischenevaluation der finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2020 und 2021 durchgeführt und wurde nun mit der Hauptstudie beauftragt. In der Evaluation werden die tatsächliche Kostenentwicklung infolge der Regelungen des AngEntlG zum Verzicht auf einen Unterhaltsrückgriff und deren finanzielle Auswirkungen auf die Länder für die Jahre 2020 bis 2023 untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen mit den seitens der Bundesregierung bei Verabschiedung des Gesetzes geschätzten Kosten abgeglichen werden. Dabei sind weitere Faktoren, die die tatsächliche Kostenentwicklung beeinflusst haben könnten, in die Analyse einzubeziehen.

Mitarbeiter: Dr. Dietrich Engels, Dr. Vanita Matta

Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Laufzeit: November 2024 - April 2026

Themengebiet:
Levin GjakonovskiEvaluation Angehörigenentlastungsgesetz

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