Mit dem Projekt wurden die Übernahme der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG und der ersten fünf Einzelrichtlinien in das nationale Recht der damals 15 Mitgliedstaaten sowie die praktische Anwendung der nationalen Vorschriften untersucht. Ein wesentlicher Bestandteil der Analyse war die Ermittlung der Wirkungen dieser Vorschriften auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen einschließlich der Auswirkungen für die Beschäftigten. Dazu zählte u.a. die Organisation und Inanspruchnahme der sog. präventiven Dienste. Ein weiterer Analyseteil befasste sich mit der Entwicklung der nationalen Arbeitsschutzsysteme im Kontext mit europäischen Regelungen. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wurden die Stärken und Schwächen der Umsetzung als auch der praktischen Anwendung in den 15 Mitgliedstaaten und auch für die europäische Ebene ermittelt und Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen erarbeitet.
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