Die Aufgabe des Projekts bestand darin, das BMAS bei der Erfüllung des gesetzlichen Evaluationsauftrags zur sog. Experimentierklausel administrativ zu unterstützen, wissenschaftlich zu beraten und die Zusammenarbeit der an der Evaluation beteiligten Forscher/innen zu koordinieren. Darüber hinaus erstellte das ISG die zusammenfassenden Jahresberichte 2006 und 2007 und war maßgeblich an der Erarbeitung des zusammenfassenden Endberichts beteiligt, der dem Deutschen Bundestag übergeben wurde.
Veröffentlichung:
Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Download unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611488.pdf