Über die Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) fördert der Freistaat Bayern mit der Flüchtlings- und Integrationsberatung die zielgruppenspezifische Beratung von Menschen mit Migrationsgeschichte grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach Einreise. Diese soll nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Eigenverantwortlichkeit und zur Alltagsbewältigung in Deutschland beitragen.
Um die Beratungsangebote zu evaluieren, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) das ISG beauftragt. Die Evaluierung soll eine Bewertung der bisherigen Erfahrungen, Möglichkeiten zur Entbürokratisierung sowie eine Wirkungsanalyse umfassen. Hierzu werden standardisierte Befragungen, Fokusgruppen und Gruppendiskussionen mit u. a. Verantwortlichen der Beratungsstellen, Beratungsfachkräften, Kooperations- und Netzwerkpartnern sowie mit den zu beratenden Zielgruppen durchgeführt. Mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse sollen Handlungsempfehlungen für eine mögliche Anpassung der Förderrichtlinie aufgezeigt und bewertet werden.