Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1. Januar 2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt worden, der zuletzt durch den Gesetzgeber zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht wurde. Der gesetzliche Mindestlohn hat für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche (KEP-Branche) eine hohe Bedeutung. Spezifische Erkenntnisse zu den Effekten des gesetzlichen Mindestlohns auf Löhne, Beschäftigung und Beschäftigungsstrukturen in dieser Branche liegen bislang jedoch noch nicht vor. Die Studie soll Wissenslücken zur Wirkung des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Teilbereich der Wirtschaft liefern. Das Ziel der Studie ist die Identifikation und Beschreibung der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Beschäftigte in der KEP-Branche. Die Studie soll mittels qualitativer Methoden die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns und die Anpassungsreaktionen von Betrieben und Beschäftigten in diesem Bereich ermitteln.
Arbeitsbereich Arbeitsmarktpolitik
Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche
Mitarbeiter:
Dr. Philipp Fuchs, Katrin Hunger, Dr. Ulrike Kaden, Hans Verbeek, Sabine Wellmer
Auftraggeber: Mindestlohnkommission
Laufzeit: Dezember 2023 - Januar 2025