Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland per Gesetz ein flächendeckender Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde eingeführt, welcher seither in sukzessiven Schritten erhöht worden ist. Der Schwerpunkt der öffentlichen Diskussion und wissenschaftlichen Forschung fokussierte sich bisher vor allem auf Beschäftigungs- und Lohneffekte. Dagegen liegen zur Wirkungsweise des gesetzlichen Mindestlohnes auf das Ausmaß und der Organisation von Schwarzarbeit sowie illegaler Beschäftigung kaum belastbare Informationen vor. Ziel der Studie ist es, den Zusammenhang von Mindestlohn und Schwarzarbeit sowie illegaler Beschäftigung mit qualitativen Methoden vertiefend zu beleuchten. Hierbei werden sowohl übergreifende als auch branchenspezifische Aspekte analysiert. Zu den untersuchten Branchen zählen das Gast- und Beherbergungsgewerbe, die Fleischwirtschaft, die Kurier-, Express- und Paketdienste (als Teilbereich des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes) sowie das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Sie zählen gemäß § 2a Absatz 1 SchwarzArbG neben sieben weiteren Branchen zu den vergleichsweise besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen.
Endbericht BMAS-Forschungsbericht: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-558-gesamtbericht-zur-evaluation-des-gesetzlichen-mindestlohns.pdf?__blob=publicationFile&v=2