Arbeitsbereich Arbeitsmarktpolitik

Entwicklung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015

Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland per Gesetz ein flächendeckender Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde eingeführt, welcher seither in sukzessiven Schritten erhöht worden ist. Der Schwerpunkt der öffentlichen Diskussion und wissenschaftlichen Forschung fokussierte sich bisher vor allem auf Beschäftigungs- und Lohneffekte. Dagegen liegen zur Wirkungsweise des gesetzlichen Mindestlohnes auf das Ausmaß und der Organisation von Schwarzarbeit sowie illegaler Beschäftigung kaum belastbare Informationen vor. Ziel der Studie ist es, den Zusammenhang von Mindestlohn und Schwarzarbeit sowie illegaler Beschäftigung mit qualitativen Methoden vertiefend zu beleuchten. Hierbei werden sowohl übergreifende als auch branchenspezifische Aspekte analysiert. Zu den untersuchten Branchen zählen das Gast- und Beherbergungsgewerbe, die Fleischwirtschaft, die Kurier-, Express- und Paketdienste (als Teilbereich des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes) sowie das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Sie zählen gemäß § 2a Absatz 1 SchwarzArbG neben sieben weiteren Branchen zu den vergleichsweise besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen.

Endbericht BMAS-Forschungsbericht: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-558-gesamtbericht-zur-evaluation-des-gesetzlichen-mindestlohns.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Mitarbeiter: Stefan Feldens, Dr. Philipp Fuchs, Georg Kalvelage

Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Laufzeit: September 2019 bis Februar 2020

Themengebiet:
Berta DautfestEntwicklung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015

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