Die Weiterbildungsrichtlinie leistet einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Thüringen und ist integraler Bestandteil der Zielvereinbarungen der Thüringer Allianz für Berufsausbildung und Fachkräftesicherung. Die ESF-Förderung richtet sich dabei an Thüringer Unternehmen, Bildungseinrichtungen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbstständige und beinhaltet sowohl berufsbegleitende als auch zielgruppenspezifische Weiterbildungsangebote. Die Evaluation basiert auf einer Triangulation qualitativer und quantitativer Methoden und ist in eine Vorstudie und eine Hauptstudie gegliedert. Ziel der Vorstudie ist es, die Umsetzung der Weiterbildungsrichtlinie zu untersuchen und auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ein theoriebasiertes Wirkungsmodell der Maßnahme zu erstellen. Dieses Wirkungsmodell wird im Rahmen der Hauptstudie überprüft und ergänzt um eine kontrafaktische Wirkungsanalyse, um die Wirksamkeit der Förderung zu bewerten und Aussagen zur Effizienz zu erzielen. Der abschließende Bericht wird voraussichtlich Ende 2020 vorgelegt. |
Arbeitsbereich Bildung
Evaluierung der Weiterbildungsrichtlinie im Rahmen der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Freistaat Thüringen in der Förderperiode 2014 bis 2020
Mitarbeiter:
Georg Kalvelage, Dr. Friedrich Scheller, Anne-Marie Scholz
Auftraggeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Laufzeit: 2018-2020
Kooperationspartner: IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik, Berlin