Das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfasst eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen, die insgesamt darauf abzielen, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Neben einer Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ist in finanzieller Hinsicht ein weiteres Ziel des BTHG, die Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe zu verbessern, um keine neue Ausgabendynamik entstehen zu lassen und den in den vergangenen Jahren erfolgten Ausgabenanstieg in der Eingliederungshilfe zu bremsen.
Vor diesem Hintergrund sollen in der Studie die finanziellen Auswirkungen zentraler gesetzlicher Regelungen sowohl bundesweit als auch auf Ebene der Länder und Kommunen ermittelt werden (Artikel 25 Abs. 4 BTHG). Die Studie gliedert sich in sechs Teiluntersuchungen in Bezug auf die Kostenauswirkungen der folgenden Regelungsbereiche des BTHG:
(1) verbesserte Einkommens- und Vermögensanrechnung (§ 82 Abs. 6 SGB XII, § 90 Abs. 3 SGB XII),
(2) Einführung des Budgets für Arbeit und der anderen Leistungsanbieter (§§ 60 – 61 SGB IX),
(3) neue Leistungskataloge für die soziale Teilhabe und die Teilhabe an Bildung (§§ 75 – 84 SGB IX),
(4) Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt (§ 42a SGB XII i.d. Fassung ab 2020),
(5) Einführung eines trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahrens (§ 19 SGB IX),
(6) Einführung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen und in diesem Zusammenhang auch die mit der Wahrnehmung der überregionalen Interessenvertretung verbundenen Kosten von Werkstatträten (§ 222 SGB IX).
Dabei sind zum einen Bruttoeffekte (wie Veränderungen von Ausgaben und Leistungsbeziehern) zu erheben und zum andern Nettoeffekte (die Herausarbeitung dieser Veränderungen unter Berücksichtigung von allgemeinen (Lohn-) Kostenentwicklungen, Regelsatzerhöhungen, Finanzströmen zwischen unterschiedlichen Trägerebenen etc.) zu berechnen. Somit werden auch die zugrunde liegenden Strukturen in den Blick genommen, um Veränderungen der Finanzströme sachgerecht analysieren und interpretieren zu können.
Die Untersuchung wird im Zeitraum von August 2018 bis November 2022 durchgeführt. Sie erfordert ein mit den Leistungsträgern eng abgestimmtes Vorgehen.